Erbrecht

RA Rau-Bredow hat einige Erfahrung im Erbrecht und

Hin und wieder kommt es vor, dass ein Erblasser kurz vor dem Ableben letztwillige Verfügungen trifft und hinterher über dessen Geschäfts- und Testierfähigkeit gestritten wird. Die sog. postmortale Feststellung der Geschäfts- und Testier(un)ähigkeit ist sehr anspruchsvoll, wo (leider) manchmal auch vom Gericht beauftragte Sachverständige zu vorschnellen und nicht immer fundierten Feststellungen neigen.

RA Rau-Bredow hat sich in dieses Gebiet der sog. Forensischen Psychiatrischen Begutachtung zur Geschäfts- und Testierfähigkeit und die entsprechende Fachliteratur eingearbeitet und kennt auch einschlägig qualifizierte Sachverständige, was im Prozessfall entscheidend sein kann.

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