Kompetente und seriöse Beratung und Interessenvertretung

Rechtsanwalt Rau-Bredow legt größten Wert auf kompetente und seriöse Beratung und Interessenvertretung. Er wird geschätzt als versierter Verhandler und Prozessanwalt, der die Interessen seiner Mandanten sehr hartnäckig und effizient vertritt. Sein Ziel ist dabei immer auch, unnötige Gerichtsprozesse und ein Ausufern von Verfahren zu vermeiden, um die Ressourcen seiner Mandanten in jeder Hinsicht zu schonen.

Über 25 Jahre Erfahrung

Ein guter Anwalt ist immer auch ein guter Jurist, aber braucht insbesondere auch Erfahrung. Rechtsanwalt Rau-Bredow hat den Anwaltsberuf in einer überwiegend forensisch tätigen Allgemeinkanzlei von Grund auf gelernt und war danach in München 23 Jahre in einer Kanzlei für Zivil- und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immobilienrecht erfolgreich tätig.

Er hat sich schon während des Studiums und des Referendariats und von Beginn seiner Anwaltstätigkeit auf Arbeitsrecht spezialisiert und die Qualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Er berät und vertritt

Als weiteres besonderes Steckenpferd hat er für sich das Immobilienrecht entdeckt. Durch die Begleitung von Immobilieninvestoren über alle Phasen hat er sich neben juristischen Spezialkenntnissen auch viel Baustellenerfahrung und entsprechendes technisches Wissen angeeignet.

Er hat über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung und erfolgreichen Vertretung von

Stefan Rau-Bredow

Mein Honorar

RA Rau-Bredow informiert Sie gerne vor Übernahme eines Mandats kostenlos und unverbindlich die Höhe der Gebühren, die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung, über die Prozesskostenrisiken, die Regelungen über die Kostenerstattung im Prozessfall, sowie eine mögliche Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren und der Prozesskosten durch eine Rechtsschutzversicherung.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ansonsten aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Berufliche Meilensteine

1994

Studium mit Prädikatsexamen

Rechtsanwalt Stefan Rau-Bredow wurde 1968 in Köln geboren. Er studierte Jura an der Universität Trier, u.a. bei Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, und schloss nach 8 Semestern sein Studium 1994 mit Prädikatsexamen ab.

1995

Rechtsreferendariat und Assessorexamen

Nach dem anschließenden Rechtsreferendariat in Trier und in Frankfurt am Main bei der Deutschen Bahn AG in Frankfurt a.M., Zentralbereich Tarifpolitik und Betriebsverfassungsrecht absolvierte er erfolgreich das Assessorexamen.

1997

Aufnahme der Anwaltstätigkeit

Er wurde 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und begann seine Anwaltstätigkeit in Montabaur/Westerwald bei der damals dort überregional führenden Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Adam, Adam-Busch & Partner, aus der inzwischen die adam + adams Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Adam & Wagener Steuerberatungsgesellschaft mbH hervorgegangen sind.

2000

Wechsel zur Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Vw. Joseph Hausberger & Kollegen

2000 erfolgte der Wechsel nach München zu der auf Zivil- und Wirtschaftsrecht ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Vw. Joseph Hausberger & Kollegen, mit besonderem Schwerpunkt Immobilienrecht. Dort war er 23 Jahre erfolgreich tätig.

2001

Fachanwalt für Arbeitsrecht

2001 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ führen zu dürfen.

2021

Mitglied des Aufsichtsrats der HR CONSULT GROUP AG

Seit 2021 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der HR CONSULT GROUP AG.

2023

Selbstständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei

Seit 2023 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig.

Kompetenzfelder

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Rau-Bredow hatte sich bereits während seines Studiums sowie als Rechtsreferendar und zu Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Mietrecht und WEG-Recht

Rechtsanwalt Rau-Bredow verfügt durch seine über 20-jährige Tätigkeit in einer auf Immobilienrecht spezialisierten Anwaltskanzlei über intensive Erfahrungen im Bereich Mietrecht und WEG-Recht.

Bau- und Architektenrecht

Das öffentliche und private Baurecht und Architektenrecht haben sich über sein gesamtes Berufsleben zu einem geliebten Steckenpferd von Rechtsanwalt Rau-Bredow entwickelt.

Gesellschafts- und Insolvenzrecht

Rechtsanwalt Rau-Bredow hat einige Erfahrung in der Beratung und erfolgreichen Vertretung von Insolvenz- und Massegläubigern im Rahmen von Insolvenzverfahren sowie Schutzschirmverfahren.

Erbrecht

Das Erbrecht zählt für RA Rau-Bredow zu einem der Interessenschwerpunkte seiner anwaltlichen Arbeit. Er berät Sie und vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Allgemeines Zivilrecht

RA Rau-Bredow hat über 25 Erfahrung auch im klassischen Zivilrecht mit seinen vielseitigen Facetten und steht Ihnen als Anwalt gerne zur Verfügung.

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